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29.04.2024
29.04.2024
18563 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Versetzung einer Schulleiterin wegen Spannungen zwischen Lehrerschaft und Schulleitung

30.05.2022Eine Schulleiterin/ein Schulleiter kann allein deshalb versetzt werden, weil es wegen Spannungen mit der Lehrerschaft zur Störung des Schulfriedens kommt. Auf die Frage des Verschuldens kommt es dabei nicht an. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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