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30.04.2024
30.04.2024
12394 Kammergericht Berlin

Keine quotale Unterhaltspflicht für beide Elternteile bei Be­treuungs­verhältnis von 45 % zu 55 %

15.10.2020Bei einem Be­treuungs­verhältnis von 45 % zu 55 % liegt kein echtes Wechselmodell vor, bei denen beide Elternteile quotal für den Kindesunterhalt aufkommen. Vielmehr ist das Elternteil mit der geringeren Betreuungszeit allein bar­unterhalts­pflichtig. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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