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29.04.2024
29.04.2024
10325 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Verletzung durch privat motivierten Angriff auf Arbeitsweg kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

04.02.2020Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet, wenn die Haustür nach dem Heimweg durchschritten wurde und sich kein versichertes Risiko mehr verwirklicht. Das Landessozialgericht verdeutlichte mit seiner Entscheidung, dass das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bezweckt, Verletzungen abzusichern, die erst durch Angriffe ausgelöst werden, nachdem das Verkehrsmittel bereits abgestellt wurde.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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