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28.04.2024
28.04.2024
10305 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Verkehrsüberwachung aufgrund Einsatzes privater Dienstleister in weiteren Kommunen gesetzwidrig

30.01.2020Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nach seiner Grund­satz­entscheidung vom 6. November 2019 zur gesetzeswidrigen Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Hanau bestätigt, wonach auch die Verkehrsüberwachung bei drei Kommunen im Amtsgerichtsbezirk Hanau (Hammersbach, Niederdorfelden, Schöneck) aufgrund des Einsatzes privater Dienstleister gesetzwidrig war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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