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05.11.2026
05.11.2026
28794 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Verfassungsschutz darf die AfD Niedersachsen weiterhin verschärft beobachten

05.11.2026Das Niedersächsische Oberverwal­tungsgerichts hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026 betreffend die Hochstufung des niedersächsischen Landesverbands der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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