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28.04.2024
28.04.2024
22634 Oberverwaltungsgericht Münster

Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig

15.01.2024Abbilder des Führers der von der EU als terroristische Organisation eingestuften und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, dürfen in einer Versammlung grundsätzlich nicht verwendet werden. Sie sind als Kennzeichen der PKK zu qualifizieren und unterliegen damit dem sogenannten Kennzeichenverbot im Sinne des Vereinsgesetzes. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden und die Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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