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29.04.2024
29.04.2024
12087 Verwaltungsgericht Gießen

Veranstaltung mit 820 Besuchern ("Bulent Ceylan - Luschtobjekt") in Gießener Kongresshalle ist nicht zulässig

01.09.2020Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem der Veranstalter der für den 4. September 2020 geplanten Comedyshow "Bulent Ceylan - Luschtobjekt" die Gestattung zur Durchführung mit einer Besucherzahl von 820 Personen begehrte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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