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29.04.2024
29.04.2024
10839 Verwaltungsgericht Schleswig

VG Schleswig untersagt Nutzung von Nebenwohnungen als Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus

24.03.2020Die für Gesundheits-, Hygiene-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und die sich daraus für dort aufhältliche auswärtige Personen ergebende unverzüglichen Rückreise­verpflichtung sofort vollziehbar ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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