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29.04.2024
29.04.2024
12300 Verwaltungsgericht Koblenz

VG Koblenz untersagt Hochzeitsfeier mit 250 Gästen in gemieteter Eventhalle

01.10.2020Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden, denn mieten Privatpersonen eine Eventhalle für eine Hochzeitsfeier, unterliegen sie und ihr Vermieter den Beschränkungen der Corona-Bekämpfungs­verordnung Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag des Inhabers einer Eventhalle ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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