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22.06.2025
22.06.2025
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Urteile in Reimform – Arbeitsgericht Detmold, Az. 3 Ca 842/07

21.06.2025Verfahrens­gegenstandDem Urteil liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem die Klägerin als Aufsichtskraft in einem Spielsalon tätig war. Der Beklagte, Inhaber des Betriebs, hatte sich im Rahmen eines Kündigungs­schutzver­fahrens (Az. 1 Ca 1129/06) auf Angaben berufen, wonach die Klägerin sich am Arbeitsplatz in einer Weise verhalten habe, die aus seiner Sicht eine Kündigung rechtfertigte. Diese Angaben bezogen sich auf ein angeblich beobachtetes sexuelles Verhalten während der Arbeitszeit und stützten sich auf Aussagen Dritter sowie ein Beweisstück – einen Hockerbezug.Das vorausgegangene Kündigungs­schutzverfahren endete durch Vergleich. Im Nachgang erhob die Klägerin Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld (3.000 €) sowie Unterlassung ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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