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20.05.2024
20.05.2024
21277 LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte

Urlaub verfällt nicht mehr automatisch bei Krankheit: Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers!

30.09.2022Bisher: Urlaubsanspruch kann verfallenGrundsätzlich verfällt ein Urlaubsanspruch nach der jüngeren deutschen Rechtsprechung normalerweise innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres, also z.B. am 31.03.2022 für das Urlaubsjahr 2020. Das galt auch dann, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht in der Lage waren, den Urlaub im entsprechenden Urlaubsjahr zu nehmen.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und ihm folgend das Bundesarbeits­gericht (BAG) haben insoweit entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzen muss, den Urlaub auch tatsächlich nehmen zu können.Nach dieser Rechtsprechung kann der Verfall von Urlaub regelmäßig nur dann eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret ...Weiterlesen auf leidecker-leipzig.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf leidecker-leipzig.de
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