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02.05.2024
02.05.2024
11642 Geldwäsche

Ungerecht­fertigter Geldwäsche­verdacht: Zu viel Bargeld ist verdächtig!

16.07.2020Bei der Geldwäsche gemäß § 261 StGB handelt es sich um einen Straftat­bestand, der in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheits­strafe sanktioniert wird. Ziel dieser Regelung ist, das Ein­schleusen von Vermögens­gegenständen aus organisierter Kriminalität und verwandten Kriminalitäts­formen in den legalen Finanz- und Wirtschafts­kreislauf zum Zwecke der Tarnung zu unterbinden.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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