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03.05.2024
03.05.2024
17075 Amtsgericht Bautzen

Unfallgeschädigte müssen bei ungewöhnlich langer Reparaturdauer nach Grund der Verzögerung fragen und auf zeitnahe Erledigung der Reparatur drängen

29.10.2021Kommt es zu einer ungewöhnlichen langen Reparaturdauer, muss der Unfallgeschädigte nach dem Grund der Verzögerung fragen und auf eine zeitnahe Erledigung der Reparatur hinwirken. Anderenfalls kann sein Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädigung wegen Verstoßes gegen die Schadens­minderungs­pflicht wegfallen oder gekürzt werden. Die Kosten für die Desinfektion des Fahrzeugs vor dessen Rückgabe kann während einer Virus-Pandemie ersetzt verlangt werden. Dies hat das Amtsgericht Bautzen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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