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27.04.2024
27.04.2024
10220 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" gesetzeswidrig

20.01.2020Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Grund­satz­entscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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