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28.04.2024
28.04.2024
12257 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Überlassung einer dem unterhalts­pflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung mindert Barunterhalts­verpflichtung

24.09.2020Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhalts­pflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn der betreuende Elternteil keinen Ehegattenunterhalt geltend macht und der barunterhalts­pflichtige Elternteil keine Nutzungs­entschädigung für die Überlassung der Wohnung beansprucht. Die hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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