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05.09.2025
05.09.2025
26964 Verwaltungsgericht Neustadt

Tötung aller Honigbienen von insgesamt 263 Bienenvölkern gemäß der Bienenseuchen-Verordnung rechtmäßig

05.09.2025Die vom Landkreis Bad Dürkheim (im Folgenden Antragsgegner) gegenüber zwei Imkern erlassene Anordnung, alle 263 Bienenvölker in deren Haltung kurzfristig nach Anweisung und unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes zu töten, ist rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom heutigen Tage hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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