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29.04.2024
29.04.2024
12650 Verwaltungsgericht Berlin

Teure Selbsthilfe gegenüber Ferien­wohnungs­gästen

20.11.2020Ein Vermieter einer Ferienwohnung muss die Kosten für eine Wohnungsöffnung durch die Polizei tragen, wenn er das Schloss ausgewechselt hatte, so dass die Feriengäste nicht in die Wohnung gelangen konnten, um unter anderem ein Medikament einzunehmen, auf dessen tägliche Einnahme der Feriengast angewiesen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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