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28.04.2024
28.04.2024
10234 Verwaltungsgericht Aachen

Teilnahme gegen Zahlung eines "Produktions­kosten­beitrags": Pornodreh kann wegen fehlender Erlaubnis gemäß Prostituierten­schutz­gesetz untersagt werden

22.01.2020Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Stadt Aachen einem Produzent von Pornofilmen zurecht eine Veranstaltung, bei der Amateurdarsteller/-innen gegen einen "Produktions­kosten­beitrag" mitwirken sollten, untersagt hat. Die Produktion hätte einer Genehmigung gemäß Prostituierten­schutz­gesetz bedurft, da es sich beim Angebot sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt um Prostitution handelt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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