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29.04.2024
29.04.2024
11221 Verwaltungsgericht Schleswig

Tattoo-Stechen trotz Corona-Pandemie wieder erlaubt

12.05.2020Das Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die SARS-CoV-2-Bekämpfungs­verordnung in Verbindung mit der veröffentlichten Positivliste vom 04.05.2020 in nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungs­freiheit der Antragstellerin eingreift, soweit sie das professionelle Stechen von Tattoos außerhalb des Gesichtsbereichs weiterhin untersagt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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