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29.04.2024
29.04.2024
14488 Bayerisches Landessozialgericht

Sturz bei kurzer Rückkehr zum Auto zwecks Prüfung des Verschlossenseins stellt Arbeitsunfall dar

24.03.2021Kehrt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Verlassen des Pkw zurück, um das Verschlossensein des Pkw zu prüfen und stürzt dabei, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vor. Der gesetzliche Unfall­versicherungs­schutz besteht auch bei einer geringfügigen Unterbrechung des Arbeitswegs. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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