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05.05.2024
05.05.2024
14405 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Stundenweises Untervermieten eines Badbetriebes nicht durch Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs­verordnung untersagt

16.03.2021Die Antragstellerin ist Betreiberin einer Schwimmschule in einem 33 qm großen Schwimmbad. Sie erarbeitete ein Konzept, welches die stundenweise Untervermietung des Schwimmbades an Einzelpersonen oder einen Haushalt vorsieht. In einem Eilverfahren begehrte die Feststellung, dass ihr Geschäftsmodell der Untervermietung nicht der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs­verordnung) vom 26.11.2020 in der Fassung der am 14.02.2021 in Kraft tretenden Änderungen durch Art. 3 Nr. 5 und 6b der 27. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 11.02.2021 (im Folgen-den: ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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