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02.05.2024
02.05.2024
20719 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen durch Übersendung eines Auszugs aus dem Märchen „Die Gänsemagd“

26.05.2023Eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Abs. 2 StGB) - hier Totschlag - kann darin liegen, eine E-Mail mit einem entsprechenden Auszug aus einem Märchen (hier: Die Gänsemagd) an den Empfänger zu versenden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts verworfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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