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28.04.2024
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12770 Verwaltungsgericht Göttingen

Sterbegeld ist Einkommen im Sinne des Ausbildungs­förderungs­rechts

13.11.2020Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden dass das sog. Sterbegeld bei der Ermittlung des Ausbildungs­förderungs­anspruchs eines Auszubildenden nicht als Einkommen anzurechnen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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