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08.10.2025
08.10.2025
27153 Verwaltungsgericht Gießen

Stadt darf wegen eines noch offenen Bürgerbegehrens Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen nur mit Rücktrittsrecht unterzeichnen

06.10.2025Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Stadt Braunfels aufgegeben, vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des am 27. März 2025 eingereichten Bürgerbegehrens "Erhaltet den Braunfelser Wald" Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald nur unter der Maßgabe zu unterzeichnen, dass der Vertrag ein Rücktrittsrecht zu Gunsten der Stadt Braunfels für den Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens enthält.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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