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01.11.2024
01.11.2024
19266 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten

05.09.2022Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf „Auto-Posern“ ihr Imponiergehabe im Stadtgebiet nicht verbieten. Auch Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbots in Höhe von 5.000 Euro und mehr sind ausgeschlossen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und der Klage eines 22-jährigen Autofahrers stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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