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27.11.2025
27.11.2025
27436 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Spende an die gGmbH: Urteil zur Mietfinanzierung

27.11.2025Spende an die eigene gGmbH: Ein Musterurteil vom FG MünsterDas Finanzgericht (FG) Münster entschied in einem wichtigen Urteil (Az. 1 K 102/23 E) die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer Zuwendungen an seine gemeinnützige GmbH (gGmbH) als Spende absetzen kann, obwohl diese das Geld für Mietzahlungen an ihn selbst nutzt. Das Gericht gab dem Kläger Recht und bestätigte den vollen Spendenabzug, obwohl das Finanzamt einen unzulässigen Geldkreislauf sah.Der Kläger hatte Räumlichkeiten an seine gGmbH vermietet, die dort ein Museum betrieb. Da die gGmbH die vereinbarte Miete nicht selbst erwirtschaften konnte, gab der Kläger eine Patronatserklärung ab. Er sicherte zu, die gGmbH finanziell so auszustatten, dass sie ihre Mietpflichten stets erfüllen ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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