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28.04.2024
28.04.2024
6699 Heiße Wohnung

Sommerhitze: Kann bei einer zu heißen Wohnung oder zu warmen Geschäftsräumen die Miete gemindert werden?

04.08.2022Recht zur Mietminderung bei zu heißen Räumen?Das Amtsgericht Hamburg hat dem Mieter einer Wohnung eine Minderungsquote von 20 % wegen zu heißer Räume zugesprochen (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2006, Az. 46 C 108/04). Zur Begründung hat es zwei Aspekte herangezogen. Der erste Aspekt bezog sich auf den Wärmeschutz. Entspreche dieser nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galt, so soll ein Mangel vorliegen. Der zweite Aspekt stellte auf eine Wohlbefind­lichkeits­schwelle ab. Werde diese überschritten, liege eine Beeinträchtigung der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vor. Dieser Mangel rechtfertige ebenso eine Mietminderung. Die Wohlbefind­lichkeits­schwelle soll im Übrigen nach medizinischen Erkenntnissen bei 25-26 ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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