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29.04.2024
29.04.2024
9871 Verwaltungsgericht Gießen

Schwerbehinderter Prüfling hat keinen Anspruch auf persönliche Assistenz

10.12.2019Das Verwaltungsgerichts Gießen hat die Klage eines schwerbehinderten Prüflings abgewiesen, der für seine Abschlussprüfung zum Verkäufer als Nachteilsausgleich eine persönliche Assistenz begehrt, die für ihn Prüfungsfragen in sog. einfache Sprache überträgt und ihm Unterstützung bei der Formulierung seiner Antworten auf diese Fragen gibt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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