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27.04.2024
27.04.2024
20175 Landgericht Köln

Schmerzensgeld wegen Verletzung bei Landung nach Tandem-Fallschirmsprung

09.02.2023Kommt es bei einer Landung nach einem Tandem-Fallschirmsprung zu einer Verletzung, begründet dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 45 Abs. 1 LuftVG. Bei einem Vertrag über einen Tandem-Fallschirmsprung handelt es sich um einen Luft­beförderungs­vertrag. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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