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27.04.2024
27.04.2024
19993 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch losgerissenen Hund

12.01.2023Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € angesichts der erlittenen sachverständig bestätigten Beeinträchtigungen. Der Verlust an Lebensqualität durch die nicht mehr bestehende Möglichkeit, Motorrad- und sportlich Fahrrad zu fahren, ist damit angemessen ausgeglichen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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