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14.07.2025
14.07.2025
26176 Verwaltungsgericht Münster

Keine Ermäßigung der Hundesteuer der Stadt Münster für Inhaberin eines Jagderlaub­nisscheins

14.07.2025Die Inhaberin eines Jagderlaub­nisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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