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01.05.2024
01.05.2024
17444 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

17.12.2021Mit unanfechtbarem Beschluss hat das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht die für den Einzelhandel des Landes geltende 2G-Regelung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und deshalb den dagegen gerichteten Eilantrag der Woolworth GmbH für ihre Filialen in Schleswig-Holstein abgelehnt. Mit Blick auf den bestrittenen infektiologischen Nutzen der 2G-Regelung im Einzelhandel verweist der Senat auf Mutationen der Delta-Variante des Coronavirus und auf die als besonders besorgniserregend eingeordnete Variante „Omikron“.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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