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27.04.2024
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Scheidung, wenn der Ehepartner im Gefängnis sitzt

04.11.2019Scheidung, wenn der Ehepartner im Gefängnis sitztDie Scheidung einer Ehe ist in Deutschland nur vor Gerichtmöglich. Um sich scheiden zu lassen, muss einer der Ehepartner also einenSchei­dungsantrag bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Da derandere Ehepartner Verfahrens­beteiligter in dem gerichtli­chenSchei­dungsverfahren ist, muss ihm der Scheidungsantrag zugestellt werden undihm die Gelegenheit gegeben werden, sich zum Verfahren zu äußern.Doch wie läuft ein Scheidungsverfahren ab, wenn einer der Ehepartner im Gefängnis sitzt – sich also in Untersuchungshaft oder zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Justizvoll­zugsanstalt (JVA) befindet? ...Weiterlesen auf www.scheidungsanwalt-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.scheidungsanwalt-berlin.de
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