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30.04.2024
30.04.2024
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Kündigung wegen Zahlungsverzug – Kann man eine Kündigung abwenden?

17.04.2024Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann drohen, wenn der Mieter seiner Hauptleis­tungspflicht, der Zahlung der Miete, nicht oder nicht vollständig nachkommt. Ein längerer Zeitraum des Zahlungsverzugs oder ein erheblicher Mietrückstand sind hierfür nicht erforderlich. Bereits ab zwei nicht gezahlten Mieten oder einem Mietrückstand von mehr als einer Miete besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.Weiterlesen auf www.posikow-kehren.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.posikow-kehren.de
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