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27.04.2024
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Scheidung in Berlin, wenn beide Ehepartner im Ausland z.B. Mexiko leben?

11.06.2019Scheidung in Berlin, wenn beide Ehepartner im Ausland z.B. Mexiko leben?Wo die Scheidung eingereicht werden kann, richtet sich in den meisten Fällen danach, wo die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn beide Ehepartner in Deutschland leben (z.B. in Berlin), so kann das Scheidungsverfahren unproblematisch vor dem örtlich zuständigen Familiengericht in Berlin geschieden werden – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner.Wenn einer der Ehepartner Deutscher ist, kann das Scheidungsverfahren darüber hinaus sogar dann in Deutschland durchgeführt werden, wenn beide Ehegatten gar nicht in Deutschland, sondern außerhalb der Europäischen Union leben. Dies regelt § 98 FamFG. Leben also die Ehepartner einer binationalen Ehe, von denen ...Weiterlesen auf www.scheidungsanwalt-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.scheidungsanwalt-berlin.de
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