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27.04.2024
27.04.2024
10066 Oberlandesgericht München

Schadens­ersatz­anspruch wegen Sturzes in ungesicherten Baustellengraben bei Dunkelheit im Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses

18.12.2019Stürzt eine Person in einem Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses bei Dunkelheit in einem ungesicherten Graben einer Baustelle, so haften dafür die Baufirma und der Grund­stücks­eigentümer. Jedoch ist dem Geschädigten ein Mitverschulden von 50 % anzulasten, da er erkannte, dass es dunkel war und er wusste, dass Bauarbeiten im Innenhof stattfanden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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