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27.04.2024
27.04.2024
16954 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Schadensersatz nach Steinschlag infolge Mäharbeiten neben einem Linienbus

11.10.2021Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Da der anwesende Busfahrer hier nicht über die Absicht der Mäharbeiten informiert worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit Urteil vom 31.08.2021 der Inhaberin des durch Steinschlag beschädigten Busses Schadensersatz zugesprochen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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