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11.05.2025
11.05.2025
21494 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Schadenersatz nach der Datenschutz­grundverordnung

15.08.2023Schadenersatz nach der Datenschutz­grundverordnungBundesarbeits­gericht, Urteil vom 05. Mai 2022, Aktenzeichen 2 AZR 363/21Ein Schadener­satzanspruch nach der Datenschutz­grundverordnung ist dann gerechtfertigt, wenn man von Schäden sprechen kann, die einer Person aufgrund einer Verarbeitung entstehen, die mit dieser Verordnung nicht im Einklang steht.Eine Hauswirtschafterin war bis Februar 2020 bei der Arbeitgeberin mit einer regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt. Die Hauswirtschafterin machte im Januar 2020 außergerichtlich gegenüber der Arbeitgeberin einen Auskunftsanspruch nach der Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) im Hinblick auf sämtliche bei ihr gespeicherten Daten, insbesondere die Daten der ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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