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29.04.2024
29.04.2024
16758 Verwaltungsgericht Minden

Regelung in der Coronaschutz­verordnung, dass für Kommunalpolitiker in Sitzungen die 3G-Regel gilt, ist rechtswidrig

13.09.2021Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass einem Ratsmitglied der Zugang zu Ratssitzungen ohne den Nachweis einer Immunisierung im Hinblick auf das Coronavirus oder den Nachweis einer entsprechenden Testung nicht unter Bezugnahme auf die Coronaschutz­verordnung verwehrt werden darf. Soweit diese eine entsprechende Regelung enthalte, sei sie rechtswidrig und für das Gericht unbeachtlich.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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