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28.04.2024
28.04.2024
14617 Oberlandesgericht Nürnberg

Rechtsanwalt ist Cousin der Richterin: Regelmäßiger Kontakt begründet Besorgnis der Befangenheit

13.04.2021Ist der Rechtsanwalt einer Prozesspartei der Cousin einer Richterin, so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und der Richterin ein regelmäßiger persönlicher Kontakt besteht. Unerheblich für die Besorgnis der Befangenheit ist, dass der Anwalt nur in erster Instanz tätig war und die verwandte Richterin im Berufungsverfahren tätig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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