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25.08.2026
25.08.2026
28485 Posikov Kehren Rechtsanwälte PartmbB

Recht auf Reparatur beim Autokauf: Jede Reparatur verlängert Ihre Gewährleistung um 12 Monate

25.08.2026Seit dem 31. Juli 2026 gilt beim Autokauf ein neues Gewährleis­tungsrecht: Wird ein Mangel durch Reparatur (Nachbesserung) behoben, verlängert sich die Verjährungsfrist Ihrer Mängelrechte einmalig um zwölf Monate – automatisch und für das gesamte Fahrzeug (§ 475e Abs. 5 BGB). Aus den üblichen zwei Jahren Gewährleistung können so drei Jahre werden. Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799, BGBl. 2026 I Nr. 212).In diesem Beitrag erklären wir, was die Reform für Autokäufer bedeutet, warum der Gebrauchtwagenkauf jetzt besonders spannend wird – und worauf Autohäuser sofort achten müssen. Bei rechtlichen Problemen rund um den Fahrzeugkauf und Ihre Gewährleis­tungsrechte unterstützen ...Weiterlesen auf www.posikow-kehren.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.posikow-kehren.de
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