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05.05.2024
05.05.2024
11422 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Prostitutions­stätten in Niedersachsen bleiben vorerst geschlossen

15.06.2020Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat mit Beschlüssen vom 29. Mai 2020, vom 8. Juni 2020 und vom 9. Juni 2020 mehrere Anträge auf einstweilige Außervollzugsetzung der Schließung von Prostitutions­stätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen durch § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 5. Juni 2020 abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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