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05.05.2024
05.05.2024
14559 Verwaltungsgericht Neustadt

Polizist versetzt sich bei tätlichem Angriff selbst in den Dienst: Dienstunfall muss anerkannt werden

06.04.2021Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, einen Dienstunfall anzuerkennen, nachdem sich der Beamte selbst "in den Dienst versetzt" hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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