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27.04.2024
27.04.2024
20675 Oberverwaltungsgericht Münster

Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig

19.05.2023Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sonder­nutzungs­gebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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