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27.04.2024
27.04.2024
16685 Oberlandesgericht Hamm

Öffentliche-rechtliche Universität kann keinen gerichtlichen Unter­lassungs­anspruch wegen querulantischer Telefonanrufe geltend machen

26.08.2021Wird eine Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch querulantische Telefonanrufe belästigt, so kann sie sich dagegen nicht mittels eines gerichtlichen Unter­lassungs­antrags zur Wehr setzen. Sie kann vielmehr als Trägerin hoheitlicher Gewalt aus eigener Befugnis Maßnahmen ergreifen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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