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27.09.2025
27.09.2025
27103 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Oberverwal­tungsgericht bestätigt Urteil gegen Volkswagen wegen Thermofenstern

26.09.2025Der Freigabebescheid des Kraftfahrt­bundesamts (KBA) für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) aus dem Jahr 2016 war rechtswidrig. Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschaltein­richtungen der Abgasrückführung. Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen. Das hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwal­tungsgerichts nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung entschieden und die Berufungen des KBA und der Volkswagen AG zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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