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03.05.2024
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11509 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main: Verein haftet für Pyrotechnik

26.06.2020Das Ständige Schiedsgericht stellt ein die ordentliche Gerichtsbarkeit ausschließendes Schiedsgericht dar. Die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik seiner Anhänger verstößt nicht gegen allgemeine Grundsätze der öffentlichen Ordnung. Der Schiedsspruch des Ständigen Schiedsgerichts, der im Ergebnis eine gegen die Antragstellerin verhängte "Geldstrafe" wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch ihre Anhänger bestätigt hatte, ist nicht aufzuheben, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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