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28.04.2024
28.04.2024
21067 Geldstrafe im Führungszeugnis

Wird eine Geldstrafe von bis zu 90 Tages­sätzen in das Führungs­zeugnis aufgenommen?

19.07.2023Den Eintrag einer Geldstrafe im Führungszeugnis möchte man lieber nicht haben. Ein Führungs­zeugnis dient dem Nachweis, dass eine bestimmte Person nicht vorbestraft ist. Es kann für private Zwecke, etwa für einen Arbeitgeber, oder zu behördlichen Zwecken, also zur Vorlage bei einer Behörde, ausgestellt werden. Zudem ist zwischen dem einfachen, erweiterten und EU-Führungs­zeugnis zu unter­scheiden. In ihm sind grund­sätzlich sämtliche strafrecht­lichen Ver­urteilungen enthalten. Doch gilt dies auch für Ver­urteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tages­sätzen?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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