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21.11.2025
21.11.2025
27413 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerbera­terpostfachs

21.11.2025Was ist passiert?Eine Steuerberaterin erhob für ihre Mandanten am 09.02.2023 Klage gegen eine Einspruchs­entscheidung – jedoch per Telefax. Zu diesem Zeitpunkt war das besondere elektronische Steuerbera­terpostfach (beSt) bereits eingeführt, und die Steuerberaterin hatte ihren persönlichen Registrierungsbrief mit den Zugangsdaten schon am 05.01.2023 erhalten.Sie legte jedoch dar, dass sie sich wegen eines Unfalls und anschließender Arbeitsunfähigkeit nicht direkt registrieren konnte. Trotz dieser Umstände übermittelte sie ihre weiteren Schreiben weiterhin per Fax. Erst am 18.04.2023 nutzte sie das beSt zum ersten Mal. ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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