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27.04.2024
27.04.2024
22524 Landgericht Saarbrücken

Nutzungs­ausfall­schaden von 20 % einer bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete bei fehlender Benutzbarkeit der Dusche wegen mangelhafter Arbeiten

14.12.2023Ist aufgrund mangelhafter Arbeiten die Dusche nicht benutzbar, so rechtfertigt dies einen Nutzungs­ausfall­schaden in Höhe von 20 % einer bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist von dem Gewinnanteil eines Vermieters zu bereinigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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